Regelung der Zucht auf europäischer
Ebene
Der Europarat regelt mit dem Europäischen Übereinkommen
zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 die
Anforderungen an die Zucht von Heimtieren. Darin wird
vorgeschrieben, dass bei der Zuchtauswahl eines Heimtieres
Merkmale, welche die Gesundheit und das Wohlbefinden
der Nachkommen gefährden können, zu berücksichtigen
seien. Trotz Klarheit der Bestimmung findet sie bislang
wenig Beachtung.
Zucht und eidgenössisches Tierschutzgesetz
Inhaltliche Bestimmungen über Hundezucht fehlen
im Tierschutzgesetz. Die Behörde stellt sich
auf den löblichen Standpunkt, dass ein eigentlicher
Zuchtartikel in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden
müsse. Ungünstig ist die Verquickung mit
dem sog. Genlex-Paket. Das Genlex-Paket hat stellt
ein Projekt mit zeitlich ungewissem Ausgang dar, wodurch
auch die Regelung der an sich unabhängigen Zuchtfrage
hinausgeschoben wird.
Tierschutzgesetz legt Minimum fest
Falls ein Zuchtartikel zustandekommen soll, wird
er, wie alle anderen konkreten Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung,
bloss Mindestanforderungen enthalten. Dem Hund ist
damit nur zum Teil gedient, weil damit bloss die schlimmsten
Auswüchse gesetzlich erfasst würden. Wer
sich für das Wohl des Hundes einsetzen will,
darf sich nicht mit Mindestanforderungen begnügen.
Stiftungszweck strebt Optimum an
Die Stiftung für das Wohl des Hundes unterstützt
und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwicklung
von Massnahmen zum Wohl des Hundes im In- und Ausland,
namentlich zur Förderung des Tierschutzes in
Zucht, Pflege, Ernährung auf ethischer, naturwissenschaftlicher
und rechtlicher Grundlage.
Aufgaben der Stiftung
Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen,
welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes
fördern und zielgruppenorientiert bekanntmachen.
Sie strebt die Umsetzung solcher Erkenntnisse in Lehre
nd Praxis an und leitstet Beiträge zur Finanzierung
von Veröffentlichungen, Lehrauftrrägen und
Ausbildungskosten, Seminaren und Tagungen. Auch schafft
und unterstützt sie ein Beratungs- und Forschungszentrum
für Hunde an einer veterinärmedizinischen
Fakultät.
Kollektivmarke Certodog®
Die Stiftung vergibt die Kollektivmarke Certodog‚
im Sinne einer ganz besonderen Auszeichnung auf Antrag
an Züchter, deren Hundehaltung und Aufzuchtbedingungen
tierschützerisch, zuchthygienisch und veterinärmedizinisch
einwandfrei sind. Certodog‚-Züchter sind
auch gewillt, bei der Selektion von Zuchttieren die
neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen
mit dem Ziel, die allgemeine Gesundheit der gezüchteten
Rasse zu verbessern.