Juristischer Aspekt

Regelung der Zucht auf europäischer Ebene

Der Europarat regelt mit dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren vom 13. November 1987 die Anforderungen an die Zucht von Heimtieren. Darin wird vorgeschrieben, dass bei der Zuchtauswahl eines Heimtieres Merkmale, welche die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nachkommen gefährden können, zu berücksichtigen seien. Trotz Klarheit der Bestimmung findet sie bislang wenig Beachtung.

Zucht und eidgenössisches Tierschutzgesetz

Inhaltliche Bestimmungen über Hundezucht fehlen im Tierschutzgesetz. Die Behörde stellt sich auf den löblichen Standpunkt, dass ein eigentlicher Zuchtartikel in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden müsse. Ungünstig ist die Verquickung mit dem sog. Genlex-Paket. Das Genlex-Paket hat stellt ein Projekt mit zeitlich ungewissem Ausgang dar, wodurch auch die Regelung der an sich unabhängigen Zuchtfrage hinausgeschoben wird.

Tierschutzgesetz legt Minimum fest

Falls ein Zuchtartikel zustandekommen soll, wird er, wie alle anderen konkreten Bestimmungen der Tierschutzgesetzgebung, bloss Mindestanforderungen enthalten. Dem Hund ist damit nur zum Teil gedient, weil damit bloss die schlimmsten Auswüchse gesetzlich erfasst würden. Wer sich für das Wohl des Hundes einsetzen will, darf sich nicht mit Mindestanforderungen begnügen.

Stiftungszweck strebt Optimum an

Die Stiftung für das Wohl des Hundes unterstützt und fördert die umfassende Anwendung und Weiterentwicklung von Massnahmen zum Wohl des Hundes im In- und Ausland, namentlich zur Förderung des Tierschutzes in Zucht, Pflege, Ernährung auf ethischer, naturwissenschaftlicher und rechtlicher Grundlage.

Aufgaben der Stiftung

Sie initiiert, erbringt und unterstützt Dienstleistungen, welche Erkenntnisse im Bereich des Stiftungszweckes fördern und zielgruppenorientiert bekanntmachen. Sie strebt die Umsetzung solcher Erkenntnisse in Lehre nd Praxis an und leistet Beiträge zur Finanzierung von Veröffentlichungen, Lehraufträgen und Ausbildungskosten, Seminaren und Tagungen. Auch schafft und unterstützt sie ein Beratungs- und Forschungszentrum für Hunde an einer veterinärmedizinischen Fakultät.

Kollektivmarke Certodog®

Die Stiftung vergibt die Kollektivmarke Certodog‚ im Sinne einer ganz besonderen Auszeichnung auf Antrag an Züchter, deren Hundehaltung und Aufzuchtbedingungen tierschützerisch, zuchthygienisch und veterinärmedizinisch einwandfrei sind. Certodog‚-Züchter sind auch gewillt, bei der Selektion von Zuchttieren die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen mit dem Ziel, die allgemeine Gesundheit der gezüchteten Rasse zu verbessern.